Übungsbetrieb Wiederaufnahme nach den Sommerferien (ab Montag, 17.8.2020)

Liebe Mitglieder des TVB,
wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass der TVB beabsichtigt, den Übungsbetrieb nach den Sommerferien (ab Montag, 17.8.2020) wieder aufzunehmen und dass sich alle Übungsleiter bereit erklärt haben, wieder dabei zu sein – ganz herzlichen Dank dafür!

In mehreren Konferenzen -zu Beginn meist als Videokonferenz geführt- haben wir überlegt, wie ein Wiedereinstieg möglich sein wird. Erfreulicherweise ist es seit dem 15.07.2020 wieder erlaubt, mit bis zu 30 Personen (ohne Ü-leiter/in, wenn diese/r immer genügend Abstand hält) in geschlossenen Räumen ohne Einhaltung des Mindestabstandes während der Übungsstunde Sport zu treiben.
Trotzdem sind wir seitens der Landesregierung verpflichtet, weiterhin geeignete Vorkehrungen z.B. zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie zur Steuerung des Zutritts mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern und zur Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer zu treffen. Zudem gibt es zum Wiedereinstieg des Eltern-Kind-Turnens, des Kinderturnens, des Badmintonspielens und der Aquagymnastik seitens des DTB und des Deutschen Badminton Verband noch strikte Verhaltensregeln, die es zu beachten gilt.
In Anlehnung an die an uns gestellten Vorgaben haben wir einen Maßnahmenkatalog sowohl für Übungsleiter/innen als auch für Teilnehmer/innen erstellt und wir bitten dringend um eure Mithilfe und Unterstützung!

Unser Maßnahmenkatalog:

Vor der Trainingseinheit:

  • Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist das Betreten der Sportstätte sowie die Teilnahme an sonstigen Vereinsangeboten untersagt. Eine Information an den Verein muss umgehend erfolgen, sofern jemand positiv auf das Coronavirus getestet wurde, der in den letzten 2 Wochen an einer Trainingseinheit des Vereins teilgenommen hat. Dies muss jede*r Teilnehmende durch Unterschrift bestätigen. Diese Unterschrift muss auf einem entsprechenden Formular vor der ersten Übungsstunde geleistet werden. Alternativ (und bevorzugt) kann dieses hier
    Erklärung zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern und Eltern
    heruntergeladen und bereits unterschrieben zur 1. Übungsstunde mitgebracht werden. Ohne Unterschrift kann niemand am Übungsbetrieb teilnehmen. Gleichzeitig bestätigen die Teilnehmenden, dass sie über die Hygieneschutzmaßnahmen des TVB informiert sind und sie einhalten.
  • Die ÜL/TR führen Anwesenheitslisten, so dass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Im Bedarfsfall werden diese an die zuständige Behörde weitergeleitet.
  • Die Teilnehmenden reisen individuell und möglichst bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet. Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auf einen Mindestabstand von 1,50m ist zu achten.
  • Die Teilnehmenden desinfizieren sich vor jeder Sporteinheit die Hände. Entsprechende Desinfektionsmittel werden bereitgestellt.
  • Jede*r Teilnehmende bringt eigene Matten, eigene Handtücher (beides desinfiziert) und eigene Getränke zur Sporteinheit mit.
  • Diese werden stets zusammen mit der Sporttasche und den Straßenschuhen (bitte an spezielle Plastiktüten dafür denken) in ausreichendem Abstand zu den persönlichen Gegenständen der anderen Teilnehmenden am Rand der Turnhalle abgelegt. (Der längere Aufenthalt in den Umkleideräumen wird dadurch vermieden)
  • Jegliche Körperkontakte, z. B bei der Begrüßung müssen unterbleiben.
  • Die ÜL/TR weisen den Teilnehmenden vor Beginn der Einheit individuelle Trainings- und Pausenflächen zu. Diese sind gemäß den geltenden Vorgaben zur Abstandswahrung markiert (z. B. mit Hütchen, Kreisen, Stangen usw.).
  • Die Teilnehmer tragen einen Nasen-Mund-Schutz und stellen sich frühestens 5 Minuten vor Beginn unter der Überdachung des Eingangsbereiches auf (und warten, bis sie vom/von der Übungsleiter/in abgeholt werden).

 Während der Trainingseinheit:

  • Der Mund-Nasen-Schutz kann während der Sporteinheit abgelegt werden. Für den Fall einer Verletzung muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch immer in Reichweite aller Teilnehmenden sein.
  • Die ÜL/TR gewährleisten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern während der gesamten Sporteinheit möglichst eingehalten wird. (Dies gilt für kontaktlosen Sport).
  • Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität ist es ratsam, den Mindestabstand großzügig auszulegen (2 – 4m, 20-40qm pro Person).
  • Sämtliche nicht erforderliche Körperkontakte sollten während der Sporteinheit unterbleiben (möglichst auf Partnerübungen verzichten sowie Übungen durchführen, die ohne Helfen und Sichern ausgeführt werden können; Korrekturen erfolgen nur mündlich.)
  • Sprechen, Rufen und Brüllen ist zu vermeiden, bzw. zu minimieren (Aerosolinfektionsrisiko).
  • Auch in Geräteräumen sind die Abstände von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Wenn sich Teilnehmende während der Sporteinheit entfernen, muss dies unter Einhaltung der Abstandsregel und durch Abmelden bei dem*der Trainer*in/ Übungsleiter*in Dies gilt auch für das Aufsuchen der Toilettenanlagen (möglichst nur 1 Person).

Nach der Trainingseinheit:

  • Nach Beendigung des Angebots muss der Nasen-Mund-Schutz wieder angelegt werden.
  • Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln durch den Turnhallenausgang.
  • Leider verkürzt sich jede Sporteinheit vorher und nachher um jeweils mindestens 5 Minuten, um Hygienemaßnahmen durchzuführen, einen kontaktlosen Gruppenwechsel
    zu ermöglichen und die Räumlichkeit/Trainingsfläche sehr gut zu lüften.

Zusätzliche Maßnahmen für das Eltern-Kind-Turnen:

  • Das Aufstellen/Ankommen erfolgt gruppenweise unter Einhaltung des Abstandes auf dem Schulhof (gleichzeitiger Beginn des Kinderturnens).
  • Das Ablegen von Jacken/Schuhen erfolgt für Erwachsene und Kinder in der Turnhalle an gekennzeichneten Flächen, um den Gruppenwechsel zu vereinfachen.
  • Die Begleitpersonen tragen auch während der Sporteinheit einen Mund-Nasen-Schutz.

Zusätzliche Maßnahmen für das Kinderturnen:

  • Die Kinder stellen sich frühestens 5 Minuten vor Beginn unter der Überdachung des Eingangsbereiches auf (Begleitpersonen tragen einen Nasen-Mund-Schutz) und warten, bis sie vom/von der Übungsleiter/in abgeholt werden.
  • Das Ablegen von Jacken/Schuhen erfolgt am Rand der Turnhalle an gekennzeichneten Flächen, um den Gruppenwechsel zu vereinfachen.

Zusätzliche Maßnahmen für die Aqua-Gymnastik:

  • Das Duschen vor Trainingsbeginn ist in Kleinstgruppen durchzuführen, wobei der Zugang im Einbahnverkehr zu regeln ist.
  • Das Duschen nach dem Training sollte möglichst zu Hause durchgeführt werden. Das Föhnen ist nur mit eigenem Föhn erlaubt.
  • Der Ein- und Ausstieg erfolgt nacheinander über die Treppe in einem Mindestabstand von 1,5 Metern.

Bitte stellt euch auf die neuen Regelungen ein! Gebt sie weiter oder verweist auf die Homepage!
Wir hoffen, dass ihr Verständnis für unsere Maßnahmen habt und sie auch dementsprechend unterstützt! Nehmt es nicht persönlich; es dient nur unser aller Schutz! Wir sind sicher: Gemeinsam werden wir diese doch immer noch ungewöhnliche Situation meistern!
Das Virus –so hat es sich gerade in letzter Zeit wieder gezeigt- ist noch längst nicht besiegt!

Auf ein Wiedersehen nach den Ferien, – und bleibt gesund!

Der Vorstand des TVB

P.S.: Aufgrund der nicht abzusehenden Vorgaben seitens der Landesregierung bitten wir euch, euch zeitnah über mögliche Änderungen der Wiederaufnahme des Sportbetriebes zu informieren! Diese werden wir auf der Homepage kurzfristig bekanntgeben.