Corona – Update 13. Januar 2022

Liebe Vereinsmitglieder,
mit der neuen Variante der Corona-Schutzverordnung gelten ab 13.01.2022 folgende Regelungen für den Übungsbetrieb in Innenräumen:

  • Weiterhin gilt die 2G Plus – Regelung, wobei bereits geboosterte Personen keinen weiteren Testnachweis benötigen. Das gilt auch für Personen, bei denen innerhalb der letzten 3 Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, sofern diese zuvor vollständig immunisiert waren.
  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt und gelten als getestet.
  • Bis zum Ablauf des 16.01.2022 werden Schülerinnen und Schüler im Alter ab 16 Jahren bis zum 18. Geburtstag immunisierten Personen gleichgestellt, sofern sie über einen negativen Testnachweis verfügen oder als getestet gelten (mit Schülerausweis). Das bedeutet, dass auch Jugendliche im Alter ab 16 Jahren ab 17.1.22 einen Impfnachweis vorlegen müssen und außerdem einen negativen Testnachweis oder ihren Schülerausweis.

Bleibt gesund!
Der Vorstand