Liebe Vereinsmitglieder,
in Anbetracht der aktuellen Corona-Lage wurde mit der neuesten Coronaschutzverordnung ab 24.11.2021 die Teilnahme am Übungsbetrieb auf 2-G verschärft. Kinder unter 16 gelten als geimpft und getestet, Schüler ab 16 Jahren benötigen eine Bescheinigung der Schule.
Für die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung bleibt es (derzeit) bei der 3-G Regelung, sofern die Hospitalisierungsrate unter 6 bleibt.
Bleibt gesund.
Der Vorstand